Behandlungsmöglichkeiten Facialistherapie (PKV, GKV)


Durch meine Spezialisierung auf die Behandlung nach dem "Perfetti Konzept", hat meine Ergo-therapiepraxis im Status einer Privatpraxis. Das bedeutet, dass ich problemlos mit allen privaten Krankenkassen (PKV) abrechnen kann.

 

Wie gestaltet es sich mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV)?

Tatsächlich sind ca. 90% meiner Patienten gesetzlich versichert. Häufig haben sie bereits einen längeren, in ihrem motorischen Resultat  noch nicht zufriedenstellenden therapeutischen Weg hinter sich. Zum Beispiel dadurch, dass es abgesehen von Botox keinen konservativen Weg gegen Synkinesien zu geben scheint. DOCH, über das Umlernen mittels Ihres eigenen Gehirnes. Erfahrungsberichte sowie Fotos und Videos dazu finden Sie hier.

 

Sie können aufgrund meines Alleinstellungsmerkmals zu Perfetti für Facialisparesen in ganz Deutschland in Kombination mit meinem Angehörigen gestützten Therapiekonzept, also einer überschaubaren Therapieanzahl, eine Sondergenehmigung für unsere Therapie erwirken. Das bedeutet, dass Ihre gesetzliche Krankenversicherung den Ihnen zustehenden gesetzlichen Ergotherapiesatz (sensomotorisch perzeptive Behandlung für ca. 55€ pro 45 Minuten (Stand 2020)) übernimmt und Sie 'lediglich' den Differenzbetrag privat dazu bezahlen.

Natürlich steht hinter der Sondergenehmigung ein gewisser bürokratischer Aufwand, jedoch lohnt er sich. Denn erfahrungsgemäß 80% meiner GKV Patienten bekommen letztendlich die Genehmigung der anteiligen Kostenübernahme von ihrer Krankenkasse.

 

Vereinbaren Sie gerne einen telefonischen Beratungstermin auch zu diesem Thema mit mir dazu.